“Bündnis gegen den Überwachungswahn”
Seit 1. Januar 2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen in Kraft. Es verpflichtet alle Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikations- und Internetdiensten, umfangreiche Verkehrsdaten auf Vorrat für die Strafverfolgungsbehörden zu speichern, ohne dass ein konkreter Verdacht vorliegen muss. Eine von vielen Maßnahmen der letzten Zeit, mit denen das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung beschnitten wird. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält das für problematisch. Wir sprachen mit Robert Linden von der Bonner Ortsgruppe des AK.
bnlog Was ist neu an der gesetzlichen Regelung zur Vorratsspeicherung?
Robert Bisher wurden nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten gespeichert und auf Wunsch der Kunden mit Rechnungsversand gelöscht.
Mit dem neuen Gesetz besteht die Verpflichtung für 6 Monate zu speichern:
- Wer wann mit wem wie lange telefoniert. Bei Mobiltelefonen inkl. Standort.
- Wer wann wem eine E-Mail oder SMS schickt oder abruft.
- Wer wann, wie lange mit welcher IP-Adresse ans Internet angeschlossen ist.
bnlog Die Daten werden doch ohnehin gespeichert? Ist es da so schlimm, dass sie nun 6 Monate festgehalten werden?
Robert Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten wurden vorher gar nicht gespeichert. Die technische Infrastruktur muss für das viel höhere Datenaufkommen kostspielig ausgebaut werden. Die Rechnung geht an die Kunden!
Aus Sicht der Datenschützer handelt es sich um einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre. Das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird aufgehoben, die Meinungs- und Informationsfreiheit sind in Gefahr. Statt Maßnahmen gezielt auf StraftäterInnen oder Verdächtige zu richten, wird die Kommunikation von Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger überwacht.
bnlog Wo genau liegt das Problem?
Robert Immer wenn Daten gespeichert werden, besteht auch die Möglichkeit zur missbräuchlichen Nutzung und Datenklau. Die Daten geben Aufschluss darüber, wer mit wem in Kontakt steht. Fatal für Journalisten, die ihren Informanten Vertraulichkeit garantieren müssen. Auch für Industriespionage und Börsenspekulanten sind die Daten sehr interessant.
Durch die ‘Convention on Cybercrime’ werden zukünftig auch ausländische Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf Daten erhalten. Das sind bislang über 40 Staaten, von Albanien bis zu den USA.
bnlog Was kann man als Bürger tun?
Robert Sich informieren und Freunde, Bekannte und ArbeitskollegInnen auf die Probleme aufmerksam machen. Die Diskussion in die Parteien und Verbände tragen. Seine Abgeordneten bitten, dem Überwachungswahn entgegenzutreten. Den AK Vorrat unterstützen, die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung unterstützen – mehr als 34.000 Bürgerinnen und Bürger haben in Karlsruhe Beschwerde eingelegt.
bnlog Und was macht der Bonner Arbeitskreis?
Robert Wir haben am Ende 2007 eine Mahnwache auf dem Münsterplatz und Infoveranstaltungen organisiert und planen auch in diesem Jahr Aktionen. Am 15.03.2008 unterstützen wir die Demo in Köln. Der Arbeitskreis wird sich weiterhin für den Erhalt bürgerlicher Grundrechte einsetzen!
Kontakt: bonn (at) vorratsdatenspeicherung.de
Infos: netzladen.org oder vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen/Bonn
Am Samstag, dem 15.03.2008, werden die Bürger in Köln unter dem Motto “Für ein Morgen in Freiheit!” auf die Straße gehen. Treffpunkt für die Teilnehmer wird um 14.00 Uhr der Roncalli-Platz (“Domplatte”) in Köln sein.
Luur ooch von Mark
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Wolli is’ endlich weg, Danke!