Bürgerbegehren zum Erhalt des Metropols zulässig?
Der Rat entscheidet am Donnerstag über die Zulässigkeit des Bürgerbegehren zum Erhalt des Metropols. Vor gut zwei Jahren wurde damit begonnen, Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln, mit dem verlangt wurde, eine evtl. beantragte Umbaugenehmigung des Lichtspieltheaters METROPOL nach § 9 des Denkmalschutzgesetzes nicht zu erteilen. Über 14.000 Bürgerinnen und Bürger erhoben ihre Stimme rechtsgültig und stoppten im Mai 2008 einstweilen die geplanten Eingriffe in die historische Bausubstanz. Der Rat stellte seine obligate Entscheidung über die Zulässigkeit des Begehrens zurück, da zeitgleich ein Gerichtsverfahren beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen anhängig war, in dem schließlich – entgegen den Erwartungen der meisten Denkmalschutzexperten – dem METROPOL mit Ausnahme seiner Fassade die Denkmaleigenschaft aberkannt wurde. Damit ist dem Bürgerbegehren sein juristischer Gegenstand abhanden gekommen, dennoch ist nach wie vor über die grundsätzliche Zulässigkeit des Begehrens zu befinden. Pro Metropol warnt deshalb: Falls der Rat der Argumentation der Verwaltung vom letzten Jahr folgen sollte und das Bürgerbegehren für unzulässig hält, spräche sich der Rat selbst seine Zuständigkeit in punkto Denkmalschutz ab. Mehr dazu bei rhein:raum.
Luur ooch von Mark
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